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   BVerwG, 18.09.1973 - IV B 139.73   

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BVerwG, 18.09.1973 - IV B 139.73 (https://dejure.org/1973,1789)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1973 - IV B 139.73 (https://dejure.org/1973,1789)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1973 - IV B 139.73 (https://dejure.org/1973,1789)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 41.68

    Verstoß gegen den prozessrechtlichen Grundsatz der Unmittelbarkeit der

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1973 - IV B 139.73
    Überdies wäre der Kläger in einem Revisionsverfahren mit dieser Verfahrensrüge ausgeschlossen, weil er den angeblichen Mangel nicht während der anschließenden mündlichen Verhandlung gerügt hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre (§ 173 VwGO in Verbindung mit § 295 Abs. 1 ZPO); die hier in Betracht kommenden Vorschriften über Art und Weise der Beweiserhebung sind Vorschriften, auf deren Befolgung die Partei verzichten kann (§ 295 Abs. 2 ZPO; vgl. hierzu Urteil des Senats vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 41.68 - [DVBl. 1973, 372 - MDR 1973, 338] mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 08.08.1978 - 4 B 53.78

    Zugehörigkeit eines Bauwerks zum Außenbereich oder zum Innenbereich - Ein als

    Daß die Einhaltung der Vorschriften über Art und Weise der Beweiserhebung nicht im Sinne des § 295 Abs. 2 ZPO unverzichtbar sind, hat der Senat wiederholt dargelegt (Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 41.68 - BVerwGE 41, 174 [177]; Beschlüsse vom 9. März 1973 - BVerwG IV B 110.72 -, vom 18. September 1973 - BVerwG IV B 139.73 - und vom 24. April 1975 - BVerwG IV B 56.75 -).
  • BVerwG, 24.04.1975 - 4 B 56.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erschließung eines

    Daß die Einhaltung der Vorschriften über die Art und Weise der Beweiserhebung nicht unverzichtbar ist (§ 295 Abs. 2 ZPO), hat der Senat schon wiederholt dargelegt (vgl. Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 41.68 BVerwGE 41, 174 [177]; Beschlüsse vom 9. März 1973 - BVerwG IV B 110.72 - und vom 18. September 1973 - BVerwG IV B 139.73 -).
  • BVerwG, 27.08.1974 - IV B 45.74

    Rüge der Verwertung eines Aktenvermerks - Zweckbestimmung eines Gebäudes -

    Daß § 295 Abs. 2 ZPO nicht die Vorschriften über die Art und Weise der Beweisaufnahme erfaßt und deshalb insoweit der Anwendbarkeit des § 295 Abs. 1 ZPO nicht entgegensteht, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 12. August 1967 - BVerwG IV B 252.65 - [Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 6]; Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 41.68 - [BVerwGE 41, 174 ff.]; Beschlüsse vom 9. März 1973 - BVerwG IV B 110.72 - und vom 18. September 1973 - BVerwG IV B 139.73 -).
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